Berufsschule
Der Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r
Ihr*e Ansprechpartner*in: Herr Baldamus, Frau Würzler und Herr Siegmund
Das Team der Sozialversicherungsfachangestellten
Die aktuellen Blockzeiten finden Sie hier: Blockzeiten für Sozialversicherungsfachangestellte
Das Tätigkeitsfeld des Sozialversicherungsfachangestellten im Überblick
Sozialversicherungsfachangestellte arbeiten bei den gesetzlichen Krankenkassen, bei den Berufsgenossenschaften oder bei der DRV Knappschaft-Bahn-See. Zu den Aufgaben der Sozialversicherungsfachangestellten gehört die Kundenberatung, die Kommunikation mit Versicherten und Arbeitgebern, die Feststellung von Versicherungsverhältnissen, die Festsetzung und der Einzug von Beiträgen und die Bewilligung von Leistungen.
Ziel der Ausbildung ist, dass Sozialversicherungsfachangestellte über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Sozialversicherungsfachangestellte müssen sich markt- und kundenorientiert verhalten, bei ihren Handlungen ökonomische Effizienzkriterien beachten und auch ökologischen Anforderungen gerecht werden. Dabei werden in zunehmendem Maße die erforderlichen Arbeiten mit modernen Informations- und Kommunikationssystemen erledigt.
Die Berufsausbildung erfolgt in einem dualen System an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.
Der Berufsschulunterricht findet in zwei Teilblöcken von je sechs bis sieben Wochen je Schuljahr statt. Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Abschlüsse
- Berufsabschluss durch die Prüfung beim Landes- oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung
- Berufsschulabschluss
Zwischenprüfung
- nach einem Jahr
- schriftlich (3 Arbeiten)
- dokumentiert den Ausbildungsstand
Abschlussprüfung
- Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Fächer „Versicherung und Finanzierung“, „Leistungen“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein Beratungsgespräch mit einem Versicherten oder ein Mitarbeitergespräch
Weiterbildung
Mit der Qualifizierung durch den Berufsschulabschluss erhält die Medizinische Fachangestellte unterschiedliche weitere schulische Weiterbildungsmöglichkeiten, die bis zum Abitur (Hochschulreife) führen können. Hierüber informieren wir Sie gerne.
Nach erfolgreicher Ausbildung bietet das Klaus-Steilmann-Berufskolleg für die Medizinischen Fachangestellten mit der hauseigenen „Fachschule für Wirtschaft – Fachrichtung Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheitsökonomie und –management“ – eine zukunftsorientierte Weiterbildungsmöglichkeit an. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Unabhängig davon qualifiziert Sie die Ärztekammer Westfalen-Lippe zur „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“. In einem spezifischen Qualifikations-Mix, der die drei Bereiche Medizin, Patientenkoordination und Praxisorganisation gleichzeitig umfasst, werden Sie auf Fach- und Führungsverantwortung innerhalb des Teams vorbereitet und können somit zunehmend den Arzt entlasten.
Nähere Auskunft erteilt die Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster (Tel.: 0251-9292254).
Weitere Informationsmöglichkeiten:
Ärztekammer Westfalen-Lippe (www.aekwl.de)
Verband medizinischer Fachberufe e.V. (www.vmf-online.de)
Praxisfit (www.praxisfit.de)