Berufsschule
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Ihre Ansprechpartner: Herr Tsiropoulos, Frau Dr. Knocke, Herr Götz und Frau Bastian
Das Team der Verwaltungsfachangestellten
Das Tätigkeitsfeld des Verwaltungsfachangestellten im Überblick
Sie arbeiten in der Kommunalverwaltung, bei Handwerksorganisationen, Industrie- und Handelskammern und in Kirchenverwaltungen. Die Aufgaben der einzelnen Behörden sind zwar unterschiedlich, die Tätigkeiten der Verwaltungsfachangestellten sind sich jedoch sehr ähnlich. sie verrichten allgemeine Büro- und Verwaltungsaufgaben, bearbeiten Vorgänge, führen Akten, erteilen Auskünfte, bereiten Entscheidungen vor und fertigen Bescheide. In vielen Fällen erstellen sie auf Wunsch erforderliche Bescheinigungen und Ausweise. Bei ihrer Arbeit benutzen sie häufig automatisierte Datenverarbeitungsanlagen. Zu ihren Aufgaben gehören die Mitarbeit in der Personalabteilung und Kasse sowie die Mitwirkung bei der Materialbeschaffung und -verwaltung. Zur Wahrnehmung der Aufgaben als Verwaltungsfachangestellte/r erwerben die Schülerinnen und Schüler die Handlungskompetenz, die für eine sachgerechte, verantwortliche und engagierte Berufs- und Lebensgestaltung erforderlich ist.
Die Berufsausbildung erfolgt an den Lernorten Behörde, dem Studieninstitut und der Berufsschule. Die Berufsschule ergänzt die berufspraktische Ausbildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung in Verbindung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Der Berufsschulunterricht findet bei dreijähriger Ausbildung in Blockform von jeweils 12 bis 13 Wochen je Schuljahr statt. Bei zweijähriger Ausbildung erfolgt der Unterricht in Teilzeitform an jeweils zwei Tagen in der Woche.
Der Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r ist im Jahr 2000 neu geordnet worden. Die folgenden Angaben beziehen sich auf die seit 2000 gültigen Richtlinien und Lehrpläne.
In den Oberstufen wurde bisher eine einwöchige Studienfahrt angeboten.
Die Regelausbildungszeit beträgt 3 Jahre, eine Verkürzung bis auf 2 Jahre ist möglich.
Abschlüsse:
- Berufsabschluss
- Berufsschulabschluss
Zwischenprüfung
- nach einem Jahr
- schriftlich, in den Prüfungsgebieten „Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe“, „Haushaltswesen und Beschaffung“ sowie „ Wirtschafts- und Sozialkunde“
- dokumentiert den Ausbildungsstand
Abschlussprüfung
- Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die Fächer „Verwaltungsbetriebswirtschaft“, „Personalwesen“, „Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- Gegenstand der praktischen Prüfung ist der Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“